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   BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00   

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https://dejure.org/2004,4343
BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00 (https://dejure.org/2004,4343)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00 (https://dejure.org/2004,4343)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 1 BvR 1948/00 (https://dejure.org/2004,4343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 3, 14 GG; § 1 Abs. 6 VermG
    Keine Restitution nach VermG bei im Zuge von NS-Verfolgungsmaßnahmen erfolgter Enteignung in Polen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Anwendung des § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz (VermG); Abweichende Auslegung einer Norm; Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auf dem Gebiet der Wiedergutmachung; Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG an Schädigungen im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 3, 14 GG; § 1 Abs. 6 VermG
    Keine Restitution nach VermG bei im Zuge von NS-Verfolgungsmaßnahmen erfolgter Enteignung in Polen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 305
  • NJ 2004, 260
  • WM 2004, 674
  • VIZ 2004, 220
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Die für die Beurteilung des Rechtsbehelfs maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 99, 129 ; 102, 254 ).

    Der Regelungsspielraum des Gesetzgebers endet daher erst dort, wo sich für eine ungleiche Behandlung ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ).

    (aa) Allerdings hat sich die Bundesrepublik Deutschland in Nummer 4 Buchstabe c Abs. 4 Satz 1 des schon genannten Notenwechsels gegenüber den Drei Mächten völkerrechtlich verpflichtet, das Bundesrückerstattungsgesetz und das Bundesentschädigungsgesetz auf das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu erstrecken (vgl. auch BVerfGE 102, 254 ).

    Die Anspruchsberechtigten sollten im Zuge dieser Erstreckung so gestellt werden, als hätten sie in der sowjetischen Besatzungszone und späteren Deutschen Demokratischen Republik Wiedergutmachung wie im Westen erhalten (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

    Die wertsetzende Kraft, die den Grundrechten als Teil der objektiven Wertordnung des Grundgesetzes zukommt (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 ), führt nicht zu einer Erweiterung ihres Schutzbereichs in dem Sinne, dass das thematisch berührte Grundrecht als objektive Norm auch Werte schützt, die es als subjektives Abwehrrecht nicht erfasst (vgl. auch BVerfGE 102, 254 ).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Die für die Beurteilung des Rechtsbehelfs maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 99, 129 ; 102, 254 ).

    bb) Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt auch nicht darin, dass die Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG, die das Bundesverwaltungsgericht im Ausgangsverfahren vorgenommen hat, zu einer Differenzierung führt, die dem Gesetzgeber verwehrt wäre (vgl. BVerfGE 99, 129 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Die wertsetzende Kraft, die den Grundrechten als Teil der objektiven Wertordnung des Grundgesetzes zukommt (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 ), führt nicht zu einer Erweiterung ihres Schutzbereichs in dem Sinne, dass das thematisch berührte Grundrecht als objektive Norm auch Werte schützt, die es als subjektives Abwehrrecht nicht erfasst (vgl. auch BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96

    LAG/Zinszuschlag

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Der Regelungsspielraum des Gesetzgebers endet daher erst dort, wo sich für eine ungleiche Behandlung ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ).
  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95

    Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Dagegen bestehen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 468 f.; VIZ 1999, S. 469 ).
  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen VermRÄndG 2 Art 6 u 14 - Geltung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Dagegen bestehen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 468 f.; VIZ 1999, S. 469 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Die für die Beurteilung des Rechtsbehelfs maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 99, 129 ; 102, 254 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Infolgedessen verstoßen abweichende Auslegungen einer Norm durch verschiedene Gerichte oder durch verschiedene Spruchkörper ein und desselben Gerichts nicht gegen das Gebot, alle Menschen vor Gericht gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00
    1992 beantragte der Vater mit der Begründung, Vermögensgegenstände aus dem Warenbestand seien 1940 in das Gebiet der späteren Deutschen Demokratischen Republik verbracht worden, die Fortsetzung dieses Verfahrens; er hatte damit keinen Erfolg (vgl. BGH, VIZ 1995, S. 644).
  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

  • BVerwG, 05.09.2000 - 8 B 176.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vermögensverlust auf dem Gebiet der späteren

  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    Denn bei der Regelung des Wiedergutmachungsrechts steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der nur durch das Willkürverbot begrenzt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Februar 2004 - 1 BvR 1948/00 - VIZ 2004, 220 ).
  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

    Diese Sichtweise erscheint auch mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.2004 (VIZ 2004, 220, zitiert nach juris, Tz. 16-19) im Einklang.
  • VG Berlin, 04.05.2007 - 25 A 84.05

    Aktien als Unternehmensbeteiligungen; keine Beschränkung der Rückerstattung von

    Diese örtliche Beschränkung, die auch für die übrigen Schädigungstatbestände des § 1 VermG gilt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 1 BvR 1948/00 -, VIZ 2004, S. 220 f.).

    Aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Februar 2004 - 1 BvR 1948/00 -, VIZ 2004, 220) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 5. September 2000 - 8 B 176.00 -, inhaltlich identisch mit Beschluss vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 -, KPS § 1 VI VermG 1/00) ergibt sich keine andere Beurteilung.

  • BVerwG, 27.02.2019 - 8 C 2.18

    Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung;

    Das für die Regelung des Wiedergutmachungsrechts einschlägige Willkürverbot (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Februar 2004 - 1 BvR 1948/00 - VIZ 2004, 220 ) verlangt keine Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG auf die Entziehung von Vermögenswerten, die nach ihrer Schädigung aus dem Beitrittsgebiet in den Geltungsbereich des Rückerstattungsrechts verbracht wurden und in dessen Anwendungsbereich fielen.
  • BPatG, 03.05.2018 - 25 W (pat) 43/17

    (Markenbeschwerdeverfahren - "KULINARISCHES MESSE MARKETING

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor).
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